• Quarantänebescheinigung enge Kontaktperson

      Quarantänebescheinigung enge Kontaktperson

    • Enge Kontaktpersonen – alle Personen, die engen persönlichen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, jedoch nicht im gleichen Haushalt wie die infizierte Person leben.

      ACHTUNG: für folgende Kontaktpersonen besteht keine Absonderungspflicht für Kontaktpersonen, daher wird auch keine Bescheinigung ausgestellt:

      o   Personen mit einer Auffrischimpfung (Boosterimpfung), insgesamt drei Impfungen erforderlich (auch bei jeglicher Kombination mit COVID-19 Vaccine Janssen - Johnson & Johnson)

      o   Geimpfte Genesene (Einfach Geimpfte mit einer nachfolgenden Infektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an eine SARS-CoV-2-Infektion erhalten haben).

      o   Personen mit einer zweimaligen Impfung, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung

      o   Genesene, also ab dem 29. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests

      Es wird nur eine Bescheinigung ausgestellt, wenn Ihre Daten vollständig und plausibel sind. Die Beantragung kann nur nach Quarantäneende erfolgen. Wir behalten uns vor,  unvollständige Anfragen nicht zu bearbeiten.

      Enge Kontaktpersonen – alle Personen, die engen persönlichen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, jedoch nicht im gleichen Haushalt wie die infizierte Person leben.

      ACHTUNG: für folgende Kontaktpersonen besteht keine Absonderungspflicht für Kontaktpersonen, daher wird auch keine Bescheinigung ausgestellt:

      o   Personen mit einer Auffrischimpfung (Boosterimpfung), insgesamt drei Impfungen erforderlich (auch bei jeglicher Kombination mit COVID-19 Vaccine Janssen - Johnson & Johnson)

      o   Geimpfte Genesene (Einfach Geimpfte mit einer nachfolgenden Infektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an eine SARS-CoV-2-Infektion erhalten haben).

      o   Personen mit einer zweimaligen Impfung, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung

      o   Genesene, also ab dem 29. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests

      Es wird nur eine Bescheinigung ausgestellt, wenn Ihre Daten vollständig und plausibel sind. Die Beantragung kann nur nach Quarantäneende erfolgen. Wir behalten uns vor,  unvollständige Anfragen nicht zu bearbeiten.

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          • ich hatte noch keine 2. Impfung

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