• positiver Schnelltest

      positiver Schnelltest

    • Quarantäne und Verfahren bei positivem Testergebnis - PCR-Test oder Antigen-Test (Schnelltest) 

      Quarantäne und Verfahren bei positivem Testergebnis - PCR-Test oder Antigen-Test (Schnelltest) 

    • Wenn Sie sich als Laie selbst einen positiven Selbsttest gemacht haben (Selbsttest = ein PoC-Antigentest, der nicht durch geschultes Personal an sich selbst vorgenommen wird) sind Sie verpflichtet, unverzüglich eine Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR-Test) durchzuführen.
      Ist das Ergebnis positiv müssen Sie sich auch unverzüglich in Absonderung begeben.

      Wurde bei Ihnen ein PCR-Abstrich oder ein PoC-Antigentest (Schnelltest) durch geschultes Personal in einer Praxis oder Teststelle durchgeführt, der positiv auf den Erreger SARS-CoV-2 getestet wurde, so haben Sie sich unverzüglich ab der Vornahme des Abstriches in Quarantäne zu begeben.
      Die Quarantäne eine positiv getestete Person endet frühestens nach Ablauf von 5 Tagen (Voraussetzung 48h Symptomfreiheit) und spätestens nach Ablauf von 10 Tagen.

      Außerdem müssen Sie Ihre engen Kontaktpersonen (alle Personen, zu denen Sie in den letzten 2 Tagen vor Test oder Symptombeginn – je nachdem was früher war - engen Kontakt hatten) über Ihr positives Testergebnis informieren. Kontaktpersonen wird empfohlen, Kontakt zu anderen Personen zu reduziere, insbesondere in geschlossenen Räumen eine FFP-2 Maske oder eine vergleichbare Maske zu tragen und sich für einen Zeitraum von 5 Tagen täglich selbst zu testen.

      Kontaktpersonen und Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person müssen nicht mehr selbst in Absonderung, es sei denn, sie sind selbst positiv getestet.

      Auch ein positiver Schnelltest (ein durch geschultes Personal vorgenommener PoC-Antigentest) zählt als positives Testergebnis und verpflichtet Sie dazu, sich unverzüglich in Absonderung zu begeben.

      Die Sonderregelung für Personal in bestimmten Einrichtungen zur Wiederaufnahme der Tätigkeit wurde aufgehoben.

      Wenn Sie sich als Laie selbst einen positiven Selbsttest gemacht haben (Selbsttest = ein PoC-Antigentest, der nicht durch geschultes Personal an sich selbst vorgenommen wird) sind Sie verpflichtet, unverzüglich eine Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR-Test) durchzuführen.
      Ist das Ergebnis positiv müssen Sie sich auch unverzüglich in Absonderung begeben.

      Wurde bei Ihnen ein PCR-Abstrich oder ein PoC-Antigentest (Schnelltest) durch geschultes Personal in einer Praxis oder Teststelle durchgeführt, der positiv auf den Erreger SARS-CoV-2 getestet wurde, so haben Sie sich unverzüglich ab der Vornahme des Abstriches in Quarantäne zu begeben.
      Die Quarantäne eine positiv getestete Person endet frühestens nach Ablauf von 5 Tagen (Voraussetzung 48h Symptomfreiheit) und spätestens nach Ablauf von 10 Tagen.

      Außerdem müssen Sie Ihre engen Kontaktpersonen (alle Personen, zu denen Sie in den letzten 2 Tagen vor Test oder Symptombeginn – je nachdem was früher war - engen Kontakt hatten) über Ihr positives Testergebnis informieren. Kontaktpersonen wird empfohlen, Kontakt zu anderen Personen zu reduziere, insbesondere in geschlossenen Räumen eine FFP-2 Maske oder eine vergleichbare Maske zu tragen und sich für einen Zeitraum von 5 Tagen täglich selbst zu testen.

      Kontaktpersonen und Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person müssen nicht mehr selbst in Absonderung, es sei denn, sie sind selbst positiv getestet.

      Auch ein positiver Schnelltest (ein durch geschultes Personal vorgenommener PoC-Antigentest) zählt als positives Testergebnis und verpflichtet Sie dazu, sich unverzüglich in Absonderung zu begeben.

      Die Sonderregelung für Personal in bestimmten Einrichtungen zur Wiederaufnahme der Tätigkeit wurde aufgehoben.