• ACHTUNG: Ab 04. März 2022 gilt keine Quarantänepflicht für minderjährige Kontaktpersonen und
      minderjährige Hausstandsangehörige, außer deren Kontakt fand in der Kita statt. Dann gilt:

      ACHTUNG: Ab 04. März 2022 gilt keine Quarantänepflicht für minderjährige Kontaktpersonen und
      minderjährige Hausstandsangehörige, außer deren Kontakt fand in der Kita statt. Dann gilt:

    • Achtung: Neue Quarantäneregeln für Schulen und Kitas ab 29.01.2022

      Für Kontaktpersonen in Kitas besteht weiterhin eine Pflicht zur Absonderung für 10 Tage ab dem letztmöglichen Kontakt zu der positiv getesteten Person. Die Absonderung kann jedoch vorzeitig am Tag nach dem letztmöglichen Kontakt zur positiv getesteten Person, mittels negativem PoC-Antigentest durch geschultes Personal an einer Teststelle beendet werden.
      Wer in den letzten Tagen Kontaktperson in einer Kita war, darf die Quarantäne direkt mit negativem zertifiziertem PoC-Antigentest (an einer Teststelle durchgeführt) verkürzen.

      Für positiv getestete Personen und deren private Kontaktpersonen gilt weiterhin eine Absonderungspflicht für 10 Tage, mit der Möglichkeit sich ab Tag 7 mittels zertifiziertem PoC-Antigentest an einer Teststelle frei zu testen.

      Achtung: Neue Quarantäneregeln für Schulen und Kitas ab 29.01.2022

      Für Kontaktpersonen in Kitas besteht weiterhin eine Pflicht zur Absonderung für 10 Tage ab dem letztmöglichen Kontakt zu der positiv getesteten Person. Die Absonderung kann jedoch vorzeitig am Tag nach dem letztmöglichen Kontakt zur positiv getesteten Person, mittels negativem PoC-Antigentest durch geschultes Personal an einer Teststelle beendet werden.
      Wer in den letzten Tagen Kontaktperson in einer Kita war, darf die Quarantäne direkt mit negativem zertifiziertem PoC-Antigentest (an einer Teststelle durchgeführt) verkürzen.

      Für positiv getestete Personen und deren private Kontaktpersonen gilt weiterhin eine Absonderungspflicht für 10 Tage, mit der Möglichkeit sich ab Tag 7 mittels zertifiziertem PoC-Antigentest an einer Teststelle frei zu testen.
    • Kontaktpersonenmanagement in Schulen ab 29.01.2022

      Für Kontaktpersonen in Schulen besteht keine Quarantänepflicht mehr, jedoch eine tägliche Testpflicht mittels Selbsttest für den Zeitraum von 5 aufeinander folgenden Schultagen.
      Wer in den letzten Tagen Kontaktperson in einer Schule war, darf die Quarantäne (die auf Grundlage der alten Verordnung galt) ohne Test verlassen, die Absonderungspflicht entfällt automatisch.

      Kontaktpersonenmanagement in Schulen ab 29.01.2022

      Für Kontaktpersonen in Schulen besteht keine Quarantänepflicht mehr, jedoch eine tägliche Testpflicht mittels Selbsttest für den Zeitraum von 5 aufeinander folgenden Schultagen.
      Wer in den letzten Tagen Kontaktperson in einer Schule war, darf die Quarantäne (die auf Grundlage der alten Verordnung galt) ohne Test verlassen, die Absonderungspflicht entfällt automatisch.